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Mini-, Midijob und Mindestlohn im Oktober 2022

Ab 1. Oktober 2022 treten neue Regeln für Mini- und Midijobs in Kraft. Der Mindestlohn steigt ebenfalls.
Was sich ändert und wer davon profitiert, erfahrt ihr in unserem aktuellen Newsbeitrag.

Minijobs

Ab 01. Oktober 2022 steigt für Minijobs die Verdienstobergrenze von 450 Euro auf 520 Euro. Ab dem Zeitpunkt gilt eine neue dynamische Geringfügigkeitsgrenze.

Was jedoch bleibt: Die Jobs sind für Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei.

Einzige Ausnahme besteht jedoch: In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht (ohne Befreiung gehen 3,6% des Lohns an die Rentenversicherung- damit wird ein geringer Rentenanspruch erworben sowie ein Anspruch auf staatliche Zulagen für die Riester-Altersvorsorge). Beispielsweise fallen bei einem vollen 520 Euro-Job 18,72 Euro an. Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich allerdings befreien lassen.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist es unschädlich, wenn die Geringfügungsgrenze nur „gelegentlich und unvorhersehbar“ überschritten wird. Maximal zwei Monate im Jahr dürfen dabei überschritten werden. Weiterhin darf der Verdienst in dem Kalendermonat der Überschreitung maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1040 Euro) betragen.

Midijobs

Midijobs sind ebenfalls von der Erhöhung der Verdienstobergrenze im Übergangsbereich betroffen: Für die Verdienstgrenze wird der Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und auf volle Beträge aufgerundet (§ 8 SGB IV, „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“). Zukünftig liegt grundsätzlich ein Midijob vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig über 520 Euro und maximal 1600 Euro im Monat verdient. Bis zum 31.12.2023 bleiben alle Arbeitnehmer, die zur Änderung in einem Arbeitsverhältnis mit einem Lohn bis 520 Euro im Monat sind, unter den alten Midijob-Bedingungen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Mindestlohn

Einen klaren Erfolg verzeichnen auch all diejenigen, die aktuell mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Sie erhalten eine Lohnsteigerung um bis zu 14,8%. Denn: Der Mindestlohnt steigt von 10,45 Euro auf 12 Euro. Hierauf haben (fast) alle Arbeitnehmer Anspruch – auch Minijobber und jobbende Rentner. Auszubildende sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Falls ihr weitere Fragen zu dem Thema habt, schreibt uns gerne über unser Kontaktformular oder kontaktiert uns telefonisch unter 0351 400000. Wir freuen uns von euch zu hören!

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Steuerberater Christoph Renz
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