Steuerberater Renz & Collegen

Wir machen Steuern verständlich

Metax Logo DATEV Logo
Steuerberater Renz & Collegen

Wir machen Steuern verständlich

Metax Logo DATEV Logo

Steuerliche Änderungen in Deutschland 2026
Was sich für Steuerzahler ändert

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die Steuerzahler betreffen werden. Das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) bringt eine Reihe von Anpassungen, die insbesondere Familien und Personen mit mittlerem bis höherem Einkommen begünstigen.

Der Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, wird 2026 auf 12.348 Euro für alleinstehende Steuerzahler (und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare) angehoben. Diese Erhöhung soll den Steuerzahlern helfen, die durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten belastet sind. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Spitzensteuersatz: Ab 2026 wird dieser für ein Einkommen von 69.879 Euro (bei Alleinstehenden) in der „Proportionalzone“ von 42% greifen, was bedeutet, dass für Einkommen über dieser Grenze dieser Steuersatz fällig wird. Wer mehr als 277.826 Euro verdient, muss sogar den höchsten Steuersatz von 45% zahlen.

Auch die Steuerprogression wird angepasst. Der Steuersatz von 14% bis 23,97% gilt für Einkommen zwischen 12.349 Euro und 17.799 Euro. Darüber hinaus wird für Einkommen von mehr als 17.800 Euro eine höhere Steuerprogression greifen, die bei 69.878 Euro den höchsten Satz erreicht.

Die Änderungen betreffen auch den Solidaritätszuschlag, der ab 2026 nur noch von denen gezahlt wird, die ein Einkommen von mehr als 40.700 Euro (bisher 39.900 Euro) erzielen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 20.350 Euro (bisher 19.950 Euro). Eine wichtige Anmerkung: Diese Änderungen gelten nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Für Familien wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Monat und Kind angehoben. Der Kinderfreibetrag für beide Eltern steigt auf 6.828 Euro pro Kind. Diese Erhöhung hilft den Familien und sorgt dafür, dass Eltern von einem höheren Freibetrag profitieren, wodurch ihre Steuerlast sinkt. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt bei 2.928 Euro jährlich pro Kind.
Zusätzlich bleibt der Kindergeldzuschlag für Familien mit geringem Einkommen 2026 unverändert bei 25 Euro monatlich, was einkommensschwache Haushalte entlastet.

Mit diesen Anpassungen werden vor allem Familien und Steuerzahler mit höheren Einkommen spürbar entlastet. Die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kindergelds bringt eine Reduzierung der Steuerbelastung, während die Steuerprogression und der Solidaritätszuschlag so angepasst werden, dass vor allem Besserverdiener profitieren. Diese Änderungen bieten insgesamt eine wichtige Entlastung für viele Steuerzahler in Deutschland.

©Wanan – stock.adobe.com

Erfahren Sie mehr über unsere Kanzlei, unser Team und unsere Arbeitsweise. Entdecken Sie, wie wir Sie mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement unterstützen.